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CORONA

Patienten-Informationen

Stand: 28.01.2023

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten zu allen wichtigen Fragen, die für Sie als Patienten im Zusammenhang mit unseren Behandlungen und Anwendungen in unseren Praxisräumen relevant sind.

Liebe Patientinnen und Patienten,

Um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, vereinbarten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in einer Videokonferenz zahlreiche Beschränkungen im privaten und Freizeitbereich.

Behandlungen in systemrelevanten, d.h. der medizinischen Grundversorgung zugeordneten Berufen, wie der Physiotherapie, bleiben weiterhin möglich. Vorläufig dürfen alle Behandlungen weiterhin wahrgenommen und durchgeführt werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unserer Praxis die 3G-Regel für Patientinnen und Patienten mit Verordnung greift. Das bedeutet, dass Sie entweder geimpft, genesen oder getestet (nicht älter als 24 Std.!) sein müssen  Für Patientinnen und Patienten ohne Verordnung greift  für medizinische Dienstleistungen ebenfalls die 3G Regelung. Das bedeutet, dass Sie entweder geimpft oder genesen oder getestet (nicht älter als 24 Std.!) sein müssen sein müssen. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist verpflichtend für alle Patientinnen und Patienten bei uns in der Praxis.

Hygiene wird bei uns weiterhin selbstverständlich großgeschrieben. Wir möchten Sie daher darum bitten, nach dem Betreten der Praxis sich zuerst die Hände zu waschen und im Anschluss zu desinfizieren. Warten Sie außerdem gerne, solange es das Wetter zu lässt, draußen vor der Praxis.

Judith Knemeyer-Richter
(Inhaberin)

Die seit dem 11.05.2020 gültige Fassung der Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit SARS-CoV-2 enthält keine Einschränkungen für physiotherapeutische Behandlungen mehr. Es gelten daher wieder dieselben Voraussetzungen für physiotherapeutische Behandlungen wie vor der Krise.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Tragen eines Mundschutzes zurzeit bei uns in der Praxis Pflicht ist. Während der Behandlungen kann dieser dann ggf. nach Rücksprache mit dem Therapeuten und in Abhängigkeit der Behandlungsart abgenommen werden. Diese Entscheidung wird individuell in der jeweiligen Behandlung getroffen.

Hygiene wird bei uns weiterhin selbstverständlich großgeschrieben. Wir möchten Sie daher darum bitten, nach dem Betreten der Praxis sich zuerst die Hände zu waschen und im Anschluss zu desinfizieren. Warten Sie außerdem gerne nach dem Klingeln draußen vor der Praxis, solange das Wetter es zulässt. Der Empfang oder der Therapeut wird Sie dann hereinholen bzw. die Tür über den Summer öffnen.

Judith Knemeyer-Richter
(Inhaberin)

nach den am 22.03.2020 durch die Bundeskanzlerin bekanntgegebenen erweiterten Maßnahmen, möchten wir Sie darüber informieren, dass wir alle „NICHT-medizinischen“ Behandlungen für die nächsten 2 Wochen absagen müssen. Dies bedeutet im Klartext, dass alle Selbstzahlerleistungen, wie Massagen, aktuell nicht länger von uns angeboten und durchgeführt werden dürfen.

Alle Behandlungen, die ärztlich verordnet wurden, wie manuelle Lymphdrainage, KG und/od. MT dürfen von uns zurzeit noch weiter durchgeführt werden.

Bitte bestätigen Sie uns daher Ihre/n Termin/e noch einmal, damit auch wir wissen, ob Sie diese/n in den nächsten Tagen wahrnehmen.

Wir versuchen alle Termine so zu überarbeiten, dass nach jeder Behandlung ein Zeitfenster von 10 Minuten entsteht, um unnötigen Patientenkontakt zu verhindern. Wir bitten Sie ferne, sollte das Wetter dies hergeben, im Freien vor der Praxis auf Ihre Behandlungen zu warten. Die Therapeuten holen Sie dann rein.

Wir möchten noch einmal betonen, dass Hygiene und gründliches desinfizieren für uns oberste Priorität hat. Damit schützen wir Sie und uns. Bitte waschen Sie sich daher nach Betreten der Praxis zuerst die Hände und desinfizieren Sie dies zusätzlich danach. Unsere Therapeuten achten zusätzlich darauf Türklinken und Oberflächen nach jeder Behandlung zu reinigen.

Bitte denken auch Sie als Patientinnen und Patienten vor Ort mit daran für Ihre geleisteten Behandlungen sofort zu unterschreiben. Der Empfang wird nicht mehr durchgängig besetzt sein und sollte ein Therapeut das Einfordern der Unterschrift im Zuge der momentanen Situation vergessen, denken Sie bitte mit daran und leisten Sie diese trotzdem. Wir kämpfen aktuell, wie viele andere auch, um unsere Existenz und möchten bzw. können daher zurzeit nicht noch hinter womöglich nicht geleisteten oder vergessenen Unterschriften hinterher laufen, um Geld von den Krankenkassen für durchgeführte Behandlungen zu bekommen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich Termine in den nächsten Tagen/Wochen zeitlich verschieben können. Wir haben momentan damit zu kämpfen, dass sich stündlich die Terminpläne ändern, da neue Absagen oder Änderungen herein kommen. Wir tun unser Möglichstes den Praxisbetrieb so lange es uns möglich ist aufrecht zu erhalten und eine medizinischen Sekundärversorgung, wie von der Bundesregierung weiterhin gefordert, zu gewährleisten.

Alle Gutscheine behalten selbstverständlich Ihre Gültigkeit.

Wer als Selbstzahler die Praxis zurzeit noch unterstützen möchte, darf gerne einen Gutschien über unsere Internetseite buchen und seine Behandlung in den nächsten Wochen nachholen. Alle Gutscheine, die ab März 2020 gekauft werden, bekommen eine Gültigkeitsverlängerung von mindestens 6 Monaten und sind somit mindestens für die nächsten 2 Jahre gültig.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund,

Judith Knemeyer-Richter
(Inhaberin)

Wir freuen uns, dass Sie uns trotz der herrschenden Verunsicherung weiterhin Ihr Vertrauen schenken und werden alles dafür tun, Ihre Behandlung bei uns so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten.

Wie sieht es in Sachen 3G aus?

Bei uns in der Praxis gilt derzeit für alle die 3G-Regel. Das bedeutet sowohl für Patientinnen und Patienten mit Verordnung, als auch für Selbstzahler und Selbstzahlerinnen ohne Verordnung. Alle Patientinnen/ Patienten und Selbstzahler/innen müssen entweder vollständig geimpft, genesen (nicht älter als 3 Monate) oder getestet (nicht älter als 24 Std.) sein.

Wie sieht es in Sachen 2G aus?

Bei uns in der Praxis gilt derzeit für alle die 3G Regel:

vollständig geimpft,

genesen (nicht älter als 3 Monate),

getestet (nicht älter als 24 Std.!)

Selbstzahler - was muss ich erfüllen?

Als Selbstzahler ohne Verordnung müssen Sie in unserer Praxis die 3G Regel erfüllen:

vollständig geimpft,

genesen (nicht älter als 6 Monate),

getestet (nicht älter als 24 Std.!)

grünes (Selbstzahler-) Rezept

Mit einem grünen (Selbstzahler-) Rezept fallen Sie unter die Regelung für Patientinnen und Patienten mit Verordnung. Somit müssen Sie bei uns in der Praxis die 3G-Regel erfüllen:

geimpft, genesen od. getestet (nicht älter als 24 Std.)

Der Termin wird wie gewohnt nach der Behandlung am Empfang sofort bezahlt. Ein grünes (Selbstzahler-) Rezept kann von einem Arzt, Heilpraktiker und/od. Osteopathen ausgestellt werden.

Wie bekomme ich ein grünes (Selbstzahler-) Rezept?

Ein grünes (Selbstzahler-) Rezept kann von einem Arzt, Heilpraktiker und/od. Osteopathen ausgestellt werden.

Mit Verordnung - was muss ich erfüllen?

Als Patientinnen und Patienten mit Verordnung müssen Sie in unserer Praxis die 3G-Regel erfüllen:

  • vollständig geimpft,
  • genesen (nicht älter als 3 Monate) od.
  • getestet (nicht älter als 24 Std.)

Wie sieht es in Sachen Mundschutz aus?

Unsere Therapeuten tragen selbstverständlich während jeder Behandlung ihren eigenen Mundschutz. Wir bitten auch alle unsere Patienten ab dem 27.04.2020 einen Mund-Nasenschutz zum Schutz der Mitarbeiter/innen und sich selbst zu tragen.

Kann man in Zeiten von CORONA zur Physiotherapie gehen?

Die Physiotherapiepraxen in Deutschland stehen unter ständiger Aufsicht der lokalen Gesundheitsbehörden. In den Praxen arbeiten medizinisch hochqualifizierte Mitarbeiter, mit einer professionellen Ausbildung in Hygienestandards.

Gleichzeitig sind Physiotherapie-Praxen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Daher sind die Physiopraxen in Deutschland aktuell und auf absehbare Zeit grundsätzlich geöffnet.

Wie bin ich als Patient vor Ansteckung geschützt?

Sollte im Umfeld einer Physiotherapiepraxis, bei Mitarbeitern oder Patienten, ein Corona-Fall bekannt werden, werden die Behörden informiert, die dann entsprechende Maßnahmen einleiten.

Wenn eine Physiotherapiepraxis geöffnet und im regulären Betrieb ist (was derzeit bei den meisten Praxen in Deutschland der Fall ist) können Sie davon ausgehen, dass der Besuch der Praxis und die Wahrnehmung von Physiotherapie sicher sind.

Das gilt selbstverständlich auch für unsere Praxis.

Was tut relaxyaveda in Sachen Hygiene?

Professionelle Praxen wie die unsere arbeiteten bereits vor Auftreten des Coronavirus mit höchsten Hygienestandards. Dazu gehören das Bereitsstellen von Desinfektion für Kunden und Mitarbeiter, das Verwenden und Auswechseln von nur einmal zu verwendenden Unterlagen für Gesicht und Körper sowie die Desinfektion und Reinigung der Geräte und Liegen vor jeder Behandlung.

In der aktuellen Phase werden in unserer Praxis darüber hinaus etwa stündlich alle Kontaktflächen wie Türklinken, Wasserhähne und Apparate desinfiziert. Unsere stets gut belüfteten Räume sorgen darüber hinaus für ein gesundes Raumklima.

Wenn Sie es ausdrücklich wünschen, erfolgt die Therapie auch mit Einmal-Handschuhen.

Kontakt Bi-Mitte

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Physio- und Ergotherapie
Viktoriastraße 38
33602 Bielefeld
+49 521 38 47 66 97
info@relaxyaveda.de

Therapiezeiten:
Mo – Do: 08:30 – 19:00 Uhr
Fr: 08:30 – 17:30 Uhr
Sa: 09:30 – 15:30 Uhr

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Kontakt Bi-Senne

relaxyaveda

Physio- und Ergotherapie
Windelsbleicher Straße 216
33659 Bielefeld
+49 521 950 37 38
senne@relaxyaveda.de

Therapiezeiten:
Mo – Do: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr: 08:00 – 17:30 Uhr

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Kontakt Bi-Altstadt

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Physiotherapie
Niederwall 42
33602 Bielefeld
+49 521 33 73 86 53
info@relaxyasports.de

Therapiezeiten:
Mo – Do: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr: 08:00 – 17:30 Uhr
Sa: 08:30 – 14:30 Uhr

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Auszeichnung

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