Liebe Patientinnen und Patienten,
Um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, vereinbarten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in einer Videokonferenz zahlreiche Beschränkungen im privaten und Freizeitbereich.
Behandlungen in systemrelevanten, d.h. der medizinischen Grundversorgung zugeordneten Berufen, wie der Physiotherapie, bleiben weiterhin möglich. Vorläufig dürfen alle Behandlungen weiterhin wahrgenommen und durchgeführt werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unserer Praxis die 3G-Regel für Patientinnen und Patienten mit Verordnung greift. Das bedeutet, dass Sie entweder geimpft, genesen oder getestet (nicht älter als 24 Std.!) sein müssen Für Patientinnen und Patienten ohne Verordnung greift für medizinische Dienstleistungen ebenfalls die 3G Regelung. Das bedeutet, dass Sie entweder geimpft oder genesen oder getestet (nicht älter als 24 Std.!) sein müssen sein müssen. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist verpflichtend für alle Patientinnen und Patienten bei uns in der Praxis.
Hygiene wird bei uns weiterhin selbstverständlich großgeschrieben. Wir möchten Sie daher darum bitten, nach dem Betreten der Praxis sich zuerst die Hände zu waschen und im Anschluss zu desinfizieren. Warten Sie außerdem gerne, solange es das Wetter zu lässt, draußen vor der Praxis.
Judith Knemeyer-Richter
(Inhaberin)
Wie sieht es in Sachen 3G aus?
Bei uns in der Praxis gilt derzeit für alle die 3G-Regel. Das bedeutet sowohl für Patientinnen und Patienten mit Verordnung, als auch für Selbstzahler und Selbstzahlerinnen ohne Verordnung. Alle Patientinnen/ Patienten und Selbstzahler/innen müssen entweder vollständig geimpft, genesen (nicht älter als 3 Monate) oder getestet (nicht älter als 24 Std.) sein.
Wie sieht es in Sachen 2G aus?
Bei uns in der Praxis gilt derzeit für alle die 3G Regel:
vollständig geimpft,
genesen (nicht älter als 3 Monate),
getestet (nicht älter als 24 Std.!)
Selbstzahler - was muss ich erfüllen?
Als Selbstzahler ohne Verordnung müssen Sie in unserer Praxis die 3G Regel erfüllen:
vollständig geimpft,
genesen (nicht älter als 6 Monate),
getestet (nicht älter als 24 Std.!)
grünes (Selbstzahler-) Rezept
Mit einem grünen (Selbstzahler-) Rezept fallen Sie unter die Regelung für Patientinnen und Patienten mit Verordnung. Somit müssen Sie bei uns in der Praxis die 3G-Regel erfüllen:
geimpft, genesen od. getestet (nicht älter als 24 Std.)
Der Termin wird wie gewohnt nach der Behandlung am Empfang sofort bezahlt. Ein grünes (Selbstzahler-) Rezept kann von einem Arzt, Heilpraktiker und/od. Osteopathen ausgestellt werden.
Wie bekomme ich ein grünes (Selbstzahler-) Rezept?
Ein grünes (Selbstzahler-) Rezept kann von einem Arzt, Heilpraktiker und/od. Osteopathen ausgestellt werden.
Mit Verordnung - was muss ich erfüllen?
Als Patientinnen und Patienten mit Verordnung müssen Sie in unserer Praxis die 3G-Regel erfüllen:
- vollständig geimpft,
- genesen (nicht älter als 3 Monate) od.
- getestet (nicht älter als 24 Std.)
Wie sieht es in Sachen Mundschutz aus?
Unsere Therapeuten tragen selbstverständlich während jeder Behandlung ihren eigenen Mundschutz. Wir bitten auch alle unsere Patienten ab dem 27.04.2020 einen Mund-Nasenschutz zum Schutz der Mitarbeiter/innen und sich selbst zu tragen.
Kann man in Zeiten von CORONA zur Physiotherapie gehen?
Die Physiotherapiepraxen in Deutschland stehen unter ständiger Aufsicht der lokalen Gesundheitsbehörden. In den Praxen arbeiten medizinisch hochqualifizierte Mitarbeiter, mit einer professionellen Ausbildung in Hygienestandards.
Gleichzeitig sind Physiotherapie-Praxen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Daher sind die Physiopraxen in Deutschland aktuell und auf absehbare Zeit grundsätzlich geöffnet.
Wie bin ich als Patient vor Ansteckung geschützt?
Sollte im Umfeld einer Physiotherapiepraxis, bei Mitarbeitern oder Patienten, ein Corona-Fall bekannt werden, werden die Behörden informiert, die dann entsprechende Maßnahmen einleiten.
Wenn eine Physiotherapiepraxis geöffnet und im regulären Betrieb ist (was derzeit bei den meisten Praxen in Deutschland der Fall ist) können Sie davon ausgehen, dass der Besuch der Praxis und die Wahrnehmung von Physiotherapie sicher sind.
Das gilt selbstverständlich auch für unsere Praxis.
Was tut relaxyaveda in Sachen Hygiene?
Professionelle Praxen wie die unsere arbeiteten bereits vor Auftreten des Coronavirus mit höchsten Hygienestandards. Dazu gehören das Bereitsstellen von Desinfektion für Kunden und Mitarbeiter, das Verwenden und Auswechseln von nur einmal zu verwendenden Unterlagen für Gesicht und Körper sowie die Desinfektion und Reinigung der Geräte und Liegen vor jeder Behandlung.
In der aktuellen Phase werden in unserer Praxis darüber hinaus etwa stündlich alle Kontaktflächen wie Türklinken, Wasserhähne und Apparate desinfiziert. Unsere stets gut belüfteten Räume sorgen darüber hinaus für ein gesundes Raumklima.
Wenn Sie es ausdrücklich wünschen, erfolgt die Therapie auch mit Einmal-Handschuhen.