Liebe Patientinnen und Patienten,
Die Heilmittelverordnung dient dazu, dass Ärzte ein oder mehrere Heilmittel verschreiben können. Je nach Diagnose sieht der behandelnde Arzt die Verordnung einer medizinischen Maßnahme im Bereich der Heilmittel vor.
Die Bandbreite reicht von Physiotherapie und Ergotherapie über Logopädie und Frühförderung bis hin zu Podologie. Hat der Arzt ein solches Rezept ausgestellt, werden die Kosten für die Heilmitteltherapie in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Voraussetzung ist aber, dass das Formular aktuell ist und die Heilmittelverordnung korrekt und vollständig ausgefüllt wurde!
Ärztinnenen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten müssen beachten, dass die bisherigen Heilmittelverordnungen ab Januar 2021 – nach derzeitigem Stand – nicht mehr genutzt werden dürfen.
Benutzt Ihre Ärtztin bzw. Ihr Arzt dennoch ein altes Formular für die Verordnung, müssen Sie als Patientin bzw. Patient die Kosten für die Behandlung in vollem Umfang selbst tragen!
Bisher gab es drei verschiedene Varianten der Heilmittelverordnung:
- für Maßnamen der Physikalischen Therapie / Podologischen Therapie (Muster 13)
- für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Muster 14)
- für Maßnahmen der Ergotherapie / Ernährungstherapie (Muster 18)
Ab dem 1. Januar 2021 wird es nur noch ein Formular geben, ein neues Muster 13. Die drei bisherigen Formulare wurden auf der neuen Heilmittelverordnung stark zusammengedampft, was für Ärzte und Leistungserbringer ein Stück Entbürokratisierung bedeutet.
Grund für die Änderung ist die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie. Diese bewirkt, dass ab dem 1. Januar 2021 viele bisherige Angaben, die auf der Heilmittelverordnung vorgenommen werden mussten, nicht mehr benötigt werden. Es soll auf den Rezepten in Zukunft nur noch das Wesentliche notiert werden. Die neue Verordnung wurde vom GKV-Spitzenverband zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart.